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   BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22   

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BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22 (https://dejure.org/2023,798)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2023 - 4 AZR 171/22 (https://dejure.org/2023,798)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 (https://dejure.org/2023,798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 670 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 533 ZPO, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG, § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV, § 9 MTV, § 271 BGB, § 8 Abs. 5 Satz 1 MTV, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zivilprozessualer Antragsgrundsatz "ne ultra petitum" aus § 308 Abs. 1 ZPO; Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG; Prüfung der günstigeren Regelung mittels Sachgruppenvergleichs; Leistungscharakter des Verpflegungskostenzuschusses

  • rewis.io

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung -Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - tarifvertragliche Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessualer Antragsgrundsatz "ne ultra petitum" aus § 308 Abs. 1 ZPO ; Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG ; Prüfung der günstigeren Regelung mittels Sachgruppenvergleichs; Leistungscharakter des Verpflegungskostenzuschusses

  • datenbank.nwb.de

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung -Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - tarifvertragliche Ausschlussfrist

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage nur aus einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertrag vs. Tarifvertrag

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Der Günstigkeitsvergleich nach Sachgruppen

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Anspruch auf Verpflegungszuschüsse - Günstigkeitsvergleich § 4 Abs. 3 TVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 779
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
    Deren unmittelbare und zwingende Wirkung hat lediglich zur Folge, dass eine ungünstigere Einzelvereinbarung keine Geltung entfalten kann, weil sie von der tariflichen Regelung verdrängt wird (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 489/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 170, 230) .

    Dem Arbeitnehmer verbleibt aufgrund der verfassungsrechtlich verbürgten Privatautonomie - wie auch das in § 4 Abs. 3 TVG verankerte Günstigkeitsprinzip zeigt - ein eigener Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung seiner Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 489/19 - Rn. 28 mwN, aaO) .

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
    Bei diesem sog. Günstigkeitsvergleich sind die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen gegenüberzustellen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, sog. Sachgruppenvergleich (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 ff., BAGE 151, 221) .

    Der Verpflegungszuschuss kann nicht der Sachgruppe "Arbeitszeit und Arbeitsentgelt" zugeordnet werden, anhand derer ein Günstigkeitsvergleich mit dem für die identische Arbeitszeit geleisteten tariflichen Entgelt durchzuführen wäre (zur Berücksichtigung der Arbeitszeit bei Bildung der Sachgruppe BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 35 mwN, BAGE 151, 221) .

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
    Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch dann, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat (st. Rspr., zB BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 445/17 - Rn. 17 f., BAGE 165, 100) .

    Das klageabweisende Urteil ist insoweit zu berichtigen, um eine sonst eintretende Rechtskraft zu verhindern, ohne dass es eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte (vgl. BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 445/17 - Rn. 20, BAGE 165, 100) .

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
    Der Lauf der Ausschlussfrist beginnt aber nicht vor Fälligkeit, also nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen kann, § 271 BGB (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 55, BAGE 163, 144) .
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
    Gegenstand kollektiver Regelungen durch tarifliche Inhaltsnormen ist die Festsetzung allgemeiner Mindestarbeitsbedingungen (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 - Rn. 41, BAGE 137, 231) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
    Ein Aufwendungsersatz wird nicht als Gegenleistung für geleistete Arbeit, sondern im Hinblick auf besondere Aufwendungen oder Auslagen gewährt, die dem Arbeitnehmer im Rahmen der Erbringung seiner Tätigkeit entstanden sind (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 35) .
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
    Der Gesetzgeber geht in Zusammenhang mit § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG typisierend davon aus, dass ein beruflich veranlasster Mehraufwand für Verpflegung anzuerkennen ist, wenn sich der Arbeitnehmer nicht am Betriebssitz oder an anderen ortsfesten betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers aufhält (vgl. BFH 18. Juni 2009 - VI R 61/06 - Rn. 13, BFHE 226, 59) .
  • BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98

    Spesenregelung und Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
    (d) Für die Einordnung des Verpflegungszuschusses als pauschalierter Aufwendungsersatz spricht zudem, dass sich die Parteien hinsichtlich der Voraussetzungen (einer mindestens achtstündigen Abwesenheit von der Betriebsstätte) - mit marginalen Abweichungen - an den steuerrechtlichen Vorgaben von § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG orientiert haben (so auch bei der Bewertung betrieblicher Spesensätze für Tätigkeiten im Außendienst BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 90, 76) .
  • BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
    (f) Anhaltspunkte, bei dem Verpflegungszuschuss handele es sich nicht um einen "echten Aufwendungsersatz", sondern ein "verschleiertes" und damit steuerpflichtiges Arbeitsentgelt, das bei einem Günstigkeitsvergleich zu berücksichtigen wäre (vgl. BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 32 mwN, BAGE 157, 213) , sind nicht ersichtlich.
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 456/18

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Pförtnerdienst - Verlangen einer

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
    (a) Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich bereits nach seinem äußeren Erscheinungsbild um einen Formularvertrag, der nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen ist (vgl. dazu BAG 3. Juli 2019 - 4 AZR 456/18 - Rn. 37 mwN) .
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01

    Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungspauschale

  • BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 213/99

    Arbeitsentgelt - Aufwandsentschädigung

  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70

    Anrechnungsklauseln

  • BAG, 08.11.1962 - 2 AZR 109/62

    Nahauslösungen für Montagearbeiter - Arbeitsentgelt - Ersatz für Mehraufwendungen

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21

    Saalgruppenvergleich, pauschalisierter Aufwendungsersatzanpruch, hier:

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen (§ 271 BGB) und im Weg der Klage durchsetzen kann (BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 35; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 55 mwN, BAGE 163, 144) .
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 553/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen (§ 271 BGB) und im Weg der Klage durchsetzen kann (BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 35; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 55 mwN, BAGE 163, 144) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 Sa 32/23

    Tariflicher Zuschuss zum Krankengeld im Speditionsgewerbe Baden-Württemberg und

    Die Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (im Anschluss an BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 21).(Rn.65).

    Bei diesem sog. Günstigkeitsvergleich sind die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen gegenüberzustellen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, sog. Sachgruppenvergleich (im Anschluss an BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 21).(Rn.67).

    Die Grundsätze, nach denen das Verhältnis der kollidierenden Regelungen aufzulösen ist (vgl. nur BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 21), hat das Arbeitsgericht zutreffend dargestellt.

    Ist objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 21; 22. August 2018 - 5 AZR 551/17 - Rn. 14).

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 600/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen (§ 271 BGB) und im Weg der Klage durchsetzen kann (BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 35; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 55 mwN, BAGE 163, 144) .
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 587/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen (§ 271 BGB) und im Weg der Klage durchsetzen kann (BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 35; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 55 mwN, BAGE 163, 144) .
  • BAG, 28.06.2023 - 10 AZR 471/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen (§ 271 BGB) und im Weg der Klage durchsetzen kann (BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 35; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 55 mwN, BAGE 163, 144) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 163/23

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen (§ 271 BGB) und im Weg der Klage durchsetzen kann (BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 35; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 55 mwN, BAGE 163, 144) .
  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 423/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Soweit die Entgeltabrechnung bereits vor dem Monatsende erfolgt, ändert das nichts an der Fälligkeit, da der Gläubiger vom Schuldner die Leistung nicht vor Fälligkeitseintritt verlangen und im Weg der Klage durchsetzen kann (vgl. BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 35; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 55 mwN, BAGE 163, 144) .
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 5 Sa 656/22

    Sanierungstarifvertrag; firmenbezogener Verbandstarifvertrag; Bezugnahmeklausel;

    Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis normativ geltenden Tarifregelungen sowie den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG) zu lösen (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG v. 25.01.2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 21, juris; BAG v. 12.12.2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 34, juris).

    Bei diesem sogenannten Günstigkeitsvergleich sind die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen zu vergleichen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, sog. Sachgruppenvergleich (BAG v. 25.01.2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 21, juris; BAG v. 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 ff., juris; BAG v. 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 41/42, juris).

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 119/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen (§ 271 BGB) und im Weg der Klage durchsetzen kann (BAG 25. Januar 2023 - 4 AZR 171/22 - Rn. 35; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 55 mwN, BAGE 163, 144) .
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